Check-up-Untersuchungen
Die Regelungen zur Vorsorgeuntersuchung „Check up“ wurden seitens der gesetzlichen Krankenkassen überarbeitet und ab Januar 2019 geändert:
- Ab sofort können Versicherte zwischen 18 und 35 Jahren einmalig eine Gesundheitsuntersuchung beanspruchen, allerdings mit einem leicht verringerten Leistungsumfang (keine Urinuntersuchung; Blutuntersuchung nur dann, wenn ein entsprechendes Risikoprofil vorliegt).
- Neu ist weiterhin, dass Versicherte ab dem 36. Lebensjahr nur noch alle 3 Jahre einen Check up durchführen lassen können, dieser aber im Leistungsumfang geringfügig erweitert wurde (s.u.)
Inhalt des Check-Ups in der Praxis (Kassenleistung)
- Anamnese
- Körperliche Untersuchung (ggf. mit rektaler Untersuchung)
- Bestimmung von Blutzucker, Cholesterin; Neu: HDL, LDL, TG
- Urinuntersuchung (Urinstatus)
- Test auf Blut im Stuhl:
- zwischen 50. und 54. Lebensjahr:
1 x jährlich
- ab dem 55. Lebensjahr:
aller 2 Jahre
bis zur ersten Vorsorge-Koloskopie
- Hautcheck aller 2 Jahre
- Neu: Für Männer ab dem 65. Lebensjahr (einmalig): Ultraschall der Bauchaorta
Durch Überweisung zum Gastroenterologen
- Neu: Vorsorge-Koloskopie für Männer ab 50. Lebensjahr (bisher ab 55. Lebensjahr)
- Vorsorge-Koloskopie für Frauen weiterhin erst ab 55. Lebensjahr
Zusätzliche Leistungen (IGEL)
Um die Gesundheitsuntersuchung sinnvoll zu erweitern, empfehlen wir nach individueller Beratung z.B. folgende private Zusatzleistungen (IGEL):
- Ruhe-EKG
- Ultraschall Oberbauch
- Ultraschall Schilddrüse
- Ultraschall der Halsgefäße
- Belastungs-EKG
Erweiterte Laborpaletten
- Blutbild und Leberprofil (GOT, GPT, GGT)
- Nierenprofil (CREA, HAST, NA, K, ALB)
- PSA-Test (Vorsorge Prostatakarzinom)